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Alle am Handel mit und Eigentum an Tabakerzeugnissen beteiligten und in der Europäischen Union tätigen Vertreiber, Großhändler, Cash&Carry-Geschäfte, Großkunden bei Zentrallagern, Automatenbetreiber, Transportunternehmen und Importeure können eine Rückvergütung für die Anschaffung der erforderlichen Software und Hardware beantragen, die für das Auslesen, Erfassen und Übermitteln der im Rahmen der Tabakrichtlinie erforderlichen Daten notwendig sind.


Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/574 müssen die berechtigten Wirtschaftsteilnehmer bei der Ausgabestelle, die für das Gebiet zuständig ist, in dem sich die Einrichtung befindet, in der Kategorie „Lager“ oder „Sonstiges“ einen Einrichtungs-Identifikationscode beantragen. Wirtschaftsteilnehmer, die in den Kategorien „Produktionsstätte mit Lager“ oder „Verkaufsstelle“ einen Einrichtungs-Identifikationscode beantragt haben, sind davon ausgeschlossen.

Über SGS

Die SGS-Gruppe ist weltweit das führende Unternehmen in den Bereichen Prüfen, Testen, Verifizieren und Zertifizieren. Wir gelten als weltweiter Maßstab für Qualität und Integrität. Mit mehr als 95.000 Mitarbeitern betreiben wir ein Netzwerk von weltweit mehr als 2.400 Niederlassungen und Laboratorien.
 

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